§25 Ausschluss von Ansprüchen bei Nichtbenutzung

Wird eine Marke von ihrem Inhaber nicht in den letzten fünf Jahren benutzt, kann der Inhaber Rechte aus der Marke gegen die Benutzung der Marke durch einen Dritten nicht geltend machen. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Vernichtung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Einrede der mangelnden Benutzung
In diesem Fall kann die Einrede der mangelnden Benutzung als Rechtsmittel gegen einen Widerspruch gegen eine jüngere Marke geltend gemacht werden.
§25 Markengesetz »
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